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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Fortsetzung des Rechtsstreits

Von Ratten und Männern

Hat Thomas Bäppler-Wolf nur seine Meinung über den Rennklub-Vize kundgetan oder hat er ihn beleidigt? Das Amtsgericht hatte eine entsprechende Klage zurückgewiesen. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde.
Travestiekünstler, Kabarettist und SPD-Stadtverordneter Thomas Bäppler-Wolf, alias Bäppi, hat eine spitze Zunge. Will sagen: Er sagt, was er denkt: mal pointiert, mal bissig, mal lässt sich darüber streiten. Und zum Streitthema ist auch ein Kommentar geworden, den Bäppler-Wolf vor einem Jahr etwa unter einen Artikel der Frankfurter Rundschau zum Rennklub geschrieben hat. Darin macht der Frankfurter keinen Hehl daraus, dass er mit der Rennbahn nicht viel anzufangen weiß und das Gebaren des Rennklubs, der sich weigert, das Areal an die Stadt herauszugeben, nicht gutheißt. Unter anderem kommentierte er den Weggang des Präsidenten mit den Worten: „Die Ratten verlassen das sinkende Schiff. Mal sehen, wann die adlige Oberratte geht.“ Der Kommentar in seiner Gänze stieß dem Vizepräsidenten des Rennklubs, Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels, wohl bitter auf. Zumindest stand plötzlich eine Beleidigungsklage im Raum, die Staatsanwaltschaft hatte einen Antrag auf Strafbefehl beim Amtsgericht gestellt. . Bäppler-Wolf dazu: "Ratten sind doch sehr intelligente Tiere, ich kann da keine Beleidigung erkennen." Doch die Richterin kritisierte zwar die allgemeine Wortwahl Bäppler-Wolfs in seinem Kommentar, befand aber, dass es sich um eine Kritik in der Sache handele, die vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt werde und nicht etwa um eine persönliche Beleidigung. Doch der Streit geht jetzt weiter.

Laut Oberstaatsanwältin Nadja Niesen hat die Staatsanwaltschaft „sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt.“ Jetzt müsse das Landgericht entscheiden. Das wäre ganz im Sinne von Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels. Die Begründung des Gerichtes will er so nicht anerkennen. Man könne laut Richterin zwar sagen, dass es sich bei dem Kommentar um eine Beleidigung handele, er als Beleidigter scheine das aber hinnehmen zu müssen, weil er eben einen Bürgerentscheid initiiert habe. "Entweder es ist eine Beleidigung oder nicht", sagt der Graf. "Das werde ich, egal wie das Ergebnis des Gerichts jetzt ausfallen sollte, weiterverfolgen."

„Ich finde das interessant, wie er Politik über das Gericht macht“, sagt Bäppler-Wolf über den Grafen. „Aber ich möchte das nicht weiter kommentieren, weil ich mich lieber intensiv mit meiner politischen Arbeit beschäftige. Der Herr Graf wird auch in diesem Fall wieder die Staatskasse bemühen, wie er es immer tut. Der Fall hat bis jetzt mehr gekostet, als es vielleicht an Bußgeld ergeben hätte. Aber bitte, wenn er meint. Der Herr Graf und der Rennklub sind ja im Verschleudern von Staatsgeldern top. Siehe ein Bürgerentscheid für 1,3 Millionen Euro, an den sich nicht gehalten wurde. Das ist die Demokratie des Grafen und seines Vereins. Ich und auch meine Partei sehen der Sache gelassen entgegen. Es ist ja nur ein kleiner Prozess im Vergleich zu den 12 anderen, die der ehrenamtliche Stadtrat gegen seine Stadt führt. Der Rubikon ist für den Herrn Grafen nicht mehr weit. Und wenn der Herr Graf, der Rennklub oder die BFF/AFD mit diesem Vergleich nichts anfangen können, dürfen sie mich gerne anrufen. Ich erklär es dann.“

Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels stellt indes klar, dass es insgesamt neun Verfahren gebe, die unmittelbar mit dem Rennklub zu tun hätten, wovon nur drei vom Klub selbst initiiert worden seien. Dabei gehe es um eine Feststellungsklage wegen der angeblich nicht rechtzeitig zugestellten Kündigung, um eine Stufenklage und eine Zahlungsklage. Weitere Klagen habe die Stadt veranlasst. Diese agiere, so der Graf, "rechtsbrüchig".
 
4. August 2016, 12.29 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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