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Foto: Dirk Ostermeier
Foto: Dirk Ostermeier

Einstweilige Verfügung gegen Uber-Fahrer

Der Rechtsstreit geht weiter

Eine neue Runde im Rechtsstreit Taxi Deutschland gegen Uber. Nachdem das Landgericht die einstweilige Verfügung gegen den Fahrdienst aufgehoben hat, nimmt die Taxi-Vereinigung erneut einzelne Fahrer ins Visier.
Immer noch rollen die Uber-Autos über Deutschlands Straßen und sind Taxi-Fahrern ein Dorn im Augen. Vor wenigen Wochen fuhr der Fahrdienst einen Etappensieg vor dem Landgericht ein – eine einstweilige Verfügung, die Taxi Deutschland in einem Eilverfahren durchgeboxt hatte, wurde zurückgezogen.

Bereits vor diesem Urteil hatte die Taxi-Vereinigung eine einstweilige Verfügung gegen einen einzelnen Uber-Fahrer durchgebracht. Ihm wurde untersagt, Aufträge für den Fahrdienst durchzuführen, so lange er keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz vorweisen kann. Nun hat es einen zweiten Uber-Fahrer erwischt. Ihm wurde ebenfalls per einstweiliger Verfügung verboten, Fahrten über Uber anzunehmen. Verstößt er gegen die Auflage, droht je Fahrt ein Punkt in Flensburg. Bei acht Punkten ist der Führerschein weg. Außerdem wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro angesetzt.

Die jüngste einstweilige Verfügung wurde bereits vor zwei Wochen beschlossen, aber jetzt erst versendet. In beiden Fällen hatte Taxi-Deutschland einen Eilantrag eingereicht. „Das Landgericht hat nie geurteilt, dass der Fahrdienst Uber zulässig ist, sondern nur, dass der Eilantrag rechtswidrig war“, erklärt Richter Arne Hasse den Sachverhalt. Nun wird das Landgericht in jedem einzelnen Fall prüfen müssen, ob ein Eilantrag zulässig ist. Wann es eine Hauptverhandlung geben wird, ist noch unklar. Erst dann kann endgültig geklärt werden, ob Uber in Deutschland Fahrten anbieten darf oder nicht. Auch ein Berufungsverfahren gegen die Aufhebung der einstweiligen Verfügung ist möglich.

„Uber betreibt sein Geschäftsmodell ausschließlich auf dem Rücken der Fahrer, die nach dem Vertrag mit Uber keinen Anspruch auf Bezahlung der Fahrten haben und für alle Risiken selbst haften“, so Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland. Uber ignoriere offen die deutsche Rechtslage und vermittele weiter Uberpop-Fahrten, auch an Fahrer ohne Genehmigung, kritisierte er. „Diese Strategie lässt sich nur mit Profitgier erklären.“
 Taxi Deutschland werden auch in allen weiteren Städten, in denen Uber tätig wird, sofort Testfahrten machen und das Unternehmen sowie die Fahrer vor Gericht bringen, kündigte Schlenker an.
 
25. September 2014, 12.39 Uhr
Christina Weber
 
 
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