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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Drei Angeklagte stehen vor Gericht

Auftakt im Gibson-Prozess um tödliche Schlägerei

Am Freitagmorgen begann der Prozess um die tödliche Gibson-Schlägerei. Im Mai 2015 starb ein Besucher des Clubs an den Folgen einer Auseinandersetzung. Drei Angeklagte stehen nun vor Gericht, denen lange Haftstrafen drohen könnten.
Im Mai 2015 kam es zwischen Besuchern des Gibson-Clubs zur einer Schlägerei. Für einen 41-jährigen Mann aus Mainz ging das tödlich aus. Er fiel, schlug mit dem Kopf auf und starb an den Folgen einer Hirnblutung. Kurz darauf wurden drei Männer festgenommen, einer von ihnen hatte sich der Polizei selbst gestellt. Alle drei stammen aus dem Umfeld des Boxclubs „Osmanen Frankfurt“, einer Gruppierung, die dem Rocker- und Türstehermilieu nahestehen soll.

Der Hauptangeklagte Murat Ö., ein 39-Jähriger, steht seit Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. Seine beiden Begleiter, 30 und 26 Jahre alt, sind nun lediglich Mitangeklagte und stehen wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Ursprünglich hieß es, sie hätten dem Opfer noch mehrfach gegen den Kopf getreten, als der Mann bereits reglos am Boden lag.

Beim Prozessauftakt wurde die Situation in der Diskothek sehr unübersichtlich dargestellt. In manchen Beschreibungen aus der Tatnacht widersprachen sich die Angeklagten.

Der Tenor der Mitangeklagten Sertan O. und Jonas S. zum Prozessauftakt: Sie hätten jeweils nur ein Mal zugeschlagen, allerdings auf den Nebenkläger und nicht auf das tödlich verunglückte Opfer. Er habe sich vom Nebenkläger bedroht gefühlt und deshalb zugeschlagen, so Sertan O, der Schlag auf das später verstorbene Opfer sei aber von Murat Ö. gekommen.

Die Angeklagten Sertan O. und Jonas S. gaben an, einen Tag nach der Tatnacht bei einer Grillparty des Clubs dazu aufgefordert worden zu sein, die Schuld auf sich zu nehmen. Grund sei gewesen, die persönliche schwere Situation von Murat Ö. nach dem Tod dessen Frau und einer schwerbehinderten kleinen Tochter nicht weiter zu belasten. Wer sie zu dem Schuldeingeständis aufgefordert habe, sagten beide nicht.

Murat Ö. widersprach dieser Darstellung. Auf dem Grillfest habe man über die vergangene Nacht gesprochen und erst erfahren, dass ein Mann schwerverletzt im Koma liege. Er habe die beiden Mitangeklagten auf dem Fest nur aufgefordert, die Wahrheit zu sagen. Die schweren Vorwürfe gegen sich bestritt er zudem. Er habe niemanden im Gibson ins Gesicht geschlagen. Ursprünglich habe er nur einen Streit schlichten wollen und jemandem dabei die erhobene Hand weggeschlagen Er wolle für niemanden ins Gefängnis gehen und für keinen Vorfall, den er nicht begangen habe, so Murat Ö. Als am Tag nach der Tat nach ihm gefahndet wurde, habe er sich der Polizei stellen wollen, gab er an. Am selben Abend wurde er dann allerdings von der Polizei festgenommen.

Wie die Vorsitzende auch zur Verwunderung von Ö.s Verteidiger bekanntgab, hat der Hauptangeklagte einige Tage vor Prozessauftakt Kontakt zur Polizei aufgenommen. Er soll dabei über ein eventuelles Treffen mit einem oder beiden Mitangeklagten gesprochen haben und über die Möglichkeit von dessen Aufzeichnung. Die Kammer lehnte das aus rechtlichen Gründen ab.

Am Rande des Sachverhaltes war interessant, dass Fragen zum Boxclub "Osmanen Frankfurt" von allen Angeklagten eher ausweichend beantwortet wurden. Auf Nachfrage der Vorsitzenden betonten alle drei, dass sie keine Angst vor dem Club hätten und niemanden schützen würden. "Wir sind nur ein Boxclub", sagte der Hauptangeklagte über die "Osmanen Frankfurt".
 
9. Dezember 2016, 11.48 Uhr
nic/tm
 
 
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