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Baader-Meinhoff-Komplex: Klage der Ponto-Witwe abgewiesen
Mit seiner cineastischen Aufarbeitung der RAF sorgte der Kinofilm „Der Baader-Meinhof Komplex“ für Aufsehen. Die von der Realität abweichende Darstellung der Ermordung des Bankiers Jürgen Ponto durch die RAF (1977) stieß jedoch auf Missfallen bei der Ponto-Witwe. Daher hatte sie beim Landgericht Köln wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes geklagt und gefordert, die entsprechende Szene mittels einer einstweiligen Verfügung zu verbieten. Das Landgericht Köln lehnte diesen Antrag mit dem Hinweis auf das Grundrecht der Kunstfreiheit jedoch ab. Nun bleibt offen, ob die Klägerin beim Oberlandesgericht Köln wegen des Urteils in Berufung geht.
Die Ehefrau von Jürgen Ponto sah in der Darstellung der Ermordung ihres Mannes eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von ihrer Seite und der ihres Mannes, zumal die Darstellung nicht der Wahrheit entspreche. Sie habe die Ermordung mit ansehen müssen, was im Film jedoch nicht gezeigt wurde. Ferner beklagte sie, dass sie nach 30 Jahren nun mit einer effekthascherischen Darstellung konfrontiert werde. Sie, als Tatopfer, könne jedoch für sich beanspruchen, mit der „Tat allein gelassen“ zu werden. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Film (Regie: Uli Edel, Drehbuch: Bernd Eichinger) das Persönlichkeitsrecht Pontos nicht verletze, da weder sein Lebensbild verfälscht werde noch eine Entwürdigung seiner Person statt gefunden habe. Da die Ereignisse des Jahres 1977 herausragende Ereignisse der Zeitgeschichte gewesen seien, und die Szene in eine Gesamthandlung eingebettet sei, trete das Persönliche und Private der Klägerin sowie ihres Ehemannes hinter der Filmfigur zurück. Die Szene sei ferner für die Klägerin nicht entwürdigend oder in etwaiger Form rufschädigend gewesen.
Foto: Constantin Film Verleih GmbH
Die Ehefrau von Jürgen Ponto sah in der Darstellung der Ermordung ihres Mannes eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes von ihrer Seite und der ihres Mannes, zumal die Darstellung nicht der Wahrheit entspreche. Sie habe die Ermordung mit ansehen müssen, was im Film jedoch nicht gezeigt wurde. Ferner beklagte sie, dass sie nach 30 Jahren nun mit einer effekthascherischen Darstellung konfrontiert werde. Sie, als Tatopfer, könne jedoch für sich beanspruchen, mit der „Tat allein gelassen“ zu werden. Das Gericht urteilte jedoch, dass der Film (Regie: Uli Edel, Drehbuch: Bernd Eichinger) das Persönlichkeitsrecht Pontos nicht verletze, da weder sein Lebensbild verfälscht werde noch eine Entwürdigung seiner Person statt gefunden habe. Da die Ereignisse des Jahres 1977 herausragende Ereignisse der Zeitgeschichte gewesen seien, und die Szene in eine Gesamthandlung eingebettet sei, trete das Persönliche und Private der Klägerin sowie ihres Ehemannes hinter der Filmfigur zurück. Die Szene sei ferner für die Klägerin nicht entwürdigend oder in etwaiger Form rufschädigend gewesen.
Foto: Constantin Film Verleih GmbH
11. Januar 2009, 17.30 Uhr
red
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