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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Ardi Goldman nach CargoCity-Prozess

"Der Flughafen hat das Gebäude nicht verdient. Ich würde es gerne abreißen."

Eine Halle am Flughafen brachte Ardi Goldman eine lange Haftstrafe ein. Der Vorwurf: Schmiergeld sei geflossen. Noch ist der Investor frei, denn er hat Revision eingelegt. Jetzt äußert er sich erstmals ausführlich zum Urteil.
Am 24. November 2015 wurde Ardi Goldman erstinstanzlich zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. In einem längeren Porträt im aktuellen Journal Frankfurt spricht er über die Zeit danach.

Der Investor stolperte über das Cargoport-Projekt am Frankfurter Flughafen, eines von mehreren Entwicklungsprojekten der CargoCity bei dem Schmiergeld an einen Fraport-Manager geflossen sein soll, der für die Grundstücksvergabe mit zuständig war. Während die geständigen Mitangeklagten mit Bewährungs- und hohen Geldstrafen davonkamen, wurde der zu Beginn des Prozesses als Nebenfigur geführte Goldman zu ebenjener Haftstrafe verurteilt.

Die Halle am Flughafen sah er einst als funktional-schöne Architektur in einer Wüste aus hässlichen, kastenartigen Gebäuden". Seit dem Korruptionsprozess um die Cargo City Süd hat sich seine Perspektive jedoch verändert. „Der Flughafen hat das Gebäude nicht verdient“, sagt er heute. „Ich würde es gerne abreißen.“

Grund dafür ist womöglich, dass der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Fraport AG, Wilhelm Bender, im Prozess äußerst schnell eine ambivalente Haltung gegenüber Goldman eingenommen hatte. Bender sagte zwar aus, er könne verstehen, dass Goldman dachte, er sei damals von Bender selbst als Käufer für das Fraport-Grundstück festgesetzt worden, wollte diese Setzung, durch die der Vorwurf der Bestechung gegen Goldman de facto hinfällig geworden wäre, allerdings vor Gericht nicht bestätigen.

Ardi Goldman war auch im Gerichtssaal ein Paradiesvogel. „Ich stelle mich dar, wie ich bin. Die Angeklagten, die sich auf einmal einen Anzug anziehen, sind die Verkleideten“, sagt er heute dazu. Und: „Ich befürchte, dass ich in gewisser Weise schon verurteilt war, als ich mit meinen wehenden Haaren, mit meinem Hut und mit meiner Kleidung, die meine Grundeinstellung widerspiegelt, in den Gerichtssaal kam.“

Die mehrere hundert Seiten starke Urteilsbegründung liegt seit einigen Wochen vor, die Revision hat Ardi Goldman beim Bundesgerichtshof eingereicht.

>> Mehr zum Thema CargoCity? Lesen Sie hier unsere gesammelten Werk.

Das Porträt finden Sie in Ausgabe 15/16 des Journal Frankfurt vom 12. Juli 2016.
 
12. Juli 2016, 11.13 Uhr
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