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Foto: Bernd Kammerer
Foto: Bernd Kammerer

Entscheidung des Oberlandesgerichts

Lieberberg darf Namen "Rock am Ring" behalten

Der Veranstaltungsname "Rock am Ring" ist nicht an den Nürburgring gebunden. Das hat das Oberlandesgericht entschieden. Wo das Festival künftig stattfinden soll, wird voraussichtlich bald bekanntgegeben.
Mit "Erleichterung und Zufriedenheit" hat der Frankfurter Konzertveranstalter Marek Lieberberg die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz aufgenommen: Er darf den Namen „Rock am Ring“ für sein Festival verwenden, obwohl es nicht mehr am Nürburgring stattfinden wird. "Ich empfinde es als ein Stück Gerechtigkeit, das von mir erfundene Festival nunmehr unter seinem Namen an einem neuen Schauplatz weiterzuführen", lässt Lieberberg mitteilen. "Damit ist der Versuch einer Geschichtsklitterung zurückgewiesen worden!"

Die Nürburgring GmbH wollte mit einer einstweiligen Verfügung unterbinden, dass Lieberberg den Namen weiter verwenden darf. Das Landgericht hatte der GmbH zunächst Recht gegeben, Lieberberg ging in Berufung.

Dem Unterfangen von Konkurrenten, sich auf die Tradition seines Festivals zu beziehen und der Anmaßung, sie fortsetzen zu wollen, sei nunmehr ein Riegel vorgeschoben worden, so der Konzertveranstalter. Lieberberg kündigt an, in Kürze den Standort für das neue "Rock am Ring" bekanntzugeben. Die Programmplanung sei bereits "erheblich fortgeschritten". Stattfinden soll es vom 5. bis 7. Juni 2015. Als Favorit gilt Mönchengladbach.
 
29. August 2014, 14.15 Uhr
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