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Foto: Mihaly Koles/Unsplash
Foto: Mihaly Koles/Unsplash

Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus

Hessen verhängt ab sofort Bußgelder

Wer sich in Hessen nicht an die Verordnungen der Landesregierung zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus hält, muss ab sofort mit einem Bußgeld rechnen. Die Polizei und das Ordnungsamt sehen zudem für das kommende Wochenende verstärkte Kontrollen vor.
Ab sofort können Verstöße gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, das gaben Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Bündnis 90/Die Grünen) am Donnerstagnachmittag bekannt. Das Kabinett habe den Behörden dafür Regelsätze für die einzelnen Bußgeldtatbestände vorgegeben, um eine „landesweit einheitliche Praxis sicherzustellen.“ Vorgesehen sind Bußgeldzahlungen zwischen 200 und 5000 Euro, der Betrag sei von der Schwere des jeweiligen Verstoßes abhängig. Die Bußgelder berufen sich auf Regelungen des Infektionsschutzgesetzes, in denen vorsätzliche Verstöße, wie beispielsweise gegen Quarantäneanordnungen oder das Abhalten verbotener Veranstaltungen, auch als Straftat zur Anzeige gebracht werden können.

Im Einzelnen sehen die Regelsätze bei Zusammenkünften und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen, ausgenommen sind Familien und häusliche Gemeinschaften, ein Bußgeld von 200 Euro pro Person vor. Ebenfalls mit 200 Euro bestraft werden die Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen in Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie das unerlaubte Betreten solcher Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher. Das Bußgeld für die Teilnahme an Zusammenkünften, auch im Rahmen von touristischen, sportlichen und kulturellen Angeboten, sowie die Nichtbeachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, kann je nach Schwere zwischen 200 und 1000 Euro liegen. Ein Verstoß gegen die Quarantäneanordnung bei Reiserückkehrerinnen und -rückkehrern aus Risikogebieten wird mit 500 Euro geahndet. Bußgelder zwischen 500 und 5000 Euro werden beim Verstoß gegen das Bewirtungs-, Schließungs- und Einstellungsverbot von Begegnungsstätten, Einrichtungen und Betrieben sowie dem unerlaubten Anbieten von Übernachtungen fällig.

Bisher habe sich der überwiegende Teil der Bevölkerung an die notwendigen Einschränkungen gehalten, so Beuth und Klose. Das sei „ein großartiges Zeichen gelebter Solidarität“ und auch in schwierigen Zeiten ein Signal für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Leider gebe es aber immer noch einige Unbelehrbare, die den Ernst der Lage nicht erkennen. Wer sich weiterhin unsolidarisch verhalte, sich zum Kicken im Park verabrede oder heimlich Corona-Partys feiere, gefährde das Leben seiner Mitmenschen. „Damit sollte jedem klar sein, wie ernst wir es meinen. Außerdem geben wir den Gesundheits- und Ordnungsämtern sowie der Polizei Handlungssicherheit im Umgang mit Verstößen.“

Polizei: Keine Picknicks im Park


Die Polizei kündigte aufgrund des sonnigen und warmen Wetters am kommenden Wochenende verstärkte Kontrollen, auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts, bei der Einhaltung der Abstandsregelung und der Kontaktbeschränkungen an. Gegen einen Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen mit dem vorgegebenen Abstand von 1,5 Metern sei nichts einzuwenden. Sich in einer Parkanlage dauerhaft zu einem Picknick oder zum Sonnen niederzulassen, sei dagegen verboten, so die Frankfurter Polizei. Zudem stehe sie in engem Austausch mit den Kommunen und prüfe, welche Parkplätze beliebter Ausflugsziele man für den Verkehr sperren werde. „Die aktuelle polizeiliche Bilanz zeigt, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger an die Einschränkungen im Alltag halten und so mithelfen, die Ausbreitung der Corona-Epidemie zu verlangsamen. Es gibt aber auch einen Teil der Bevölkerung, der die Verbote, insbesondere bei gutem Wetter, missachtet.“ Die Mehrheit der Betroffenen zeige sich einsichtig, jedoch habe man in mehreren Fällen Platzverweise aussprechen müssen. Gezielte Kontrollen sollen am kommenden Wochenende an stark frequentierten Örtlichkeiten durchgeführt werden, das gelte insbesondere für Feierlichkeiten anlässlich der abgeschlossenen schriftlichen Abiturprüfungen. Um eine „bessere Übersicht über die in Frage kommenden Areale“ zu haben, werde eine durch die Hessische Polizeifliegerstaffel geflogene Drohne eingesetzt. Trotz des guten Wetters solle die Bevölkerung hauptsächlich zu Hause bleiben, so die Polizei. „Es geht in dieser Zeit nicht nur darum, die eigene Gesundheit, sondern insbesondere auch die der Risikogruppen zu schützen.“
 
3. April 2020, 12.47 Uhr
Johanna Wendel
 
Johanna Wendel
Jahrgang 1993, Technikjournalismus-Studium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, seit Januar 2019 beim Journal Frankfurt. – Mehr von Johanna Wendel >>
 
 
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