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Kurz vorm Haftantritt

Michael Wolski zieht vors Bundesverfassungsgericht

Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Frankfurter Anwalt Michael Wolski versucht sein Verfahren vors Bundesverfassungsgericht zu bringen. So will er seinem Haftantritt Anfang Februar doch noch entgehen.
"Ein faires Verfahren, wie geschrieben wurde, das war es nicht", sagt Michael Wolski. Der Rechtsanwalt war vom Landgericht Darmstadt am 26. März 2010 zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden, im vergangenen Herbst wurde das Urteil nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof rechtskräftig. 2,7 Millionen Euro soll der Mann nicht versteuert haben. Am 6. Februar 2012 wird Michael Wolski seine Haft antreten, wenn nicht noch ein Wunder geschieht. Herr Wolski hat nun das Bundesverfassungsgericht auf seine Lage aufmerksam gemacht. Die Beschwerde soll das aus seiner Sicht ungerechte Verfahren ungeschehen machen. Der Eilantrag noch Haftverschonung bringen. Am dritten Verhandlungstag unternahm Wolski einst einen Selbstmordversucht - der ist nun zentral in seiner Verteidigungsstrategie. Das Bundesverfassungsgericht soll das Urteil aufheben, weil die Verhandlungen ohne den Angeklagten weitergeführt wurden.

Der Fall des Michael Wolski wurde bundesweit bekannt, weil seine Frau Richterin am Hessischen Staatsgerichtshof war (nach dem Urteil legte sie ihr Amt nieder), außerdem stark in der hessischen CDU engagiert. Finanzbehörden und Staatsanwaltschaft wurde vorgeworfen, Michael Wolski deswegen zu schützen.„Ich bestreite es nicht: ich habe damals Fehler gemacht“, sagt Michael Wolski gegenüber dem Journal Frankfurt. Dass er aber eine alte Frankfurter Familie ausgenommen, deren Immobilienfirma um mehrere Millionen erleichtert, ja sogar mit der Witwe des einstigen Firmeneigners ein Verhältnis gehabt haben soll, weist der Rechtsanwalt energisch zurück. Vielmehr greift er in einem Antrag nun die Gegenseite an. Wolski legt dazu eidesstattliche Erklärungen von Zeugen vor. Auch der Anwalt Jürgen Fischer, der in einer der Erklärungen schwer belastet wird, weist die Vorwürfe weit von sich. „Ich glaube, dass Herr Wolski einfach verrückt geworden ist. Er sieht sich als Opfer, dabei hat er sich alles selbst zuzuschreiben – dafür ist er in einem wirklich vorbildlich geführten Verfahren auch rechtskräftig verurteilt worden.“

Mehr zum Thema lesen Sie im aktuellen Journal Frankfurt vom 31. Januar 2012.
 
30. Januar 2012, 11.59 Uhr
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